Unsere AGB / Mietbedingungen

  1. Die Mietzeit dauert vom Anreisetag 16.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.00 Uhr. Individuelle Absprachen mit schleiUNDmeer sind möglich. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Rücksprache möglich.
  2. Buchungen von mindestens drei Tage sind möglich, jedoch nicht in den Monaten Juni, Juli und August, zum Jahreswechsel, an Feiertagen und wenn ein Feiertag in der Buchungswoche liegt.
  3. Die Objekte sind nur mit der gebuchten Personenzahl zu belegen. Mehrbelegungen – auch nur für eine Nacht – sind zu melden. schleiUNDmeer obliegt es zu entscheiden, ob eine Mehrberechnung erfolgt. Als Personen gelten alle Mitreisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahre. Auch die Anzahl der gebuchten Haustiere darf nicht überschritten werden. In Objekte, in denen keine Haustiere erlaubt sind, dürfen solche – auch nicht besuchsweise – mitgebracht werden. Es wird kontrolliert.
  4. Bitte nehmen Sie Abstand von der Anmietung, wenn ihr Hund sich wie ein Mensch benimmt, d.h. wenn er es gewohnt ist, Im Bett zu schlafen oder/und auf dem Sofa liegt.
  5. Die Preise verstehen sich inklusive aller Kosten, außer bei einigen Objekten, bei denen der Stromverbrauch am Ende der Mietzeit abgelesen und bezahlt wird. Die Preise basieren auf dem jeweils gültigen MWSt-Satz.
  6. Bei Buchung ist eine Anzahlung von 20% innerhalb einer Woche zu leisten. Der Rest muss 21 Tage vor Mietbeginn überwiesen werden. Es erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung. Liegen zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Werktage, erfolgt die Zahlung der gesamten Miete in bar vor Ort. Es werden keine Schecks und Kreditkarten akzeptiert.
  7. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist die Vermittlungsagentur berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:  
    Vor dem Anreisetag               

    bis zu 45 Tagen20% des Vertragspreises
    44 bis zu 30 Tagen40% des Vertragspreises
    29 bis zu 22 Tagen60% des Vertragspreises
    ab 21 Tage100% des Vertragspreises

    Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eigangsdatum des Briefes bei der Vermittlungsagentur.

    Bei Vertragsänderung ist eine Gebühr von 50,-€ fällig.
    Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Reiseabbruch-Versicherung!schleiUNDmeer ist bemüht, einen Nachmieter zu bekommen.
  8. Das Objekt wird dem Mieter sauber übergeben. Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Reklamationen bzgl. der Wäschesets richten Sie bitte direkt an die Hausdamen/Hausmeister. Nach Beendigung der Mietzeit sorgt der Mieter für eine besenreine Übergabe des Objekts. Evtl. Asche aus dem Kaminofen muss durch den Mieter entfernt werden. Das gereinigte Geschirr/Besteck ist in die Schränke/Schubladen zu stellen/legen. Die obligatorische Endreinigung wird in der Regie von schleiUNDmeer durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten. Sie kann nicht selbst durchgeführt werden.
  9. Wenn der Gast die vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Fahrräder nutzt, ist es Sache des Gastes vor Nutzung der Räder sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und die Räder auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Der Eigentümer haftet nicht.
  10. Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, so ist der Mieter verpflichtet, die Hausdamen/Hausmeister unverzüglich zu benachrichtigen. Für Beschädigung und den Verlust von Zubehör haftet der Mieter, wenn er dies zu vertreten hat. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob diese „Beschädigungen an beweglichen Gegenständen in gemieteten Räumen“ deckt.
  11. Ansprüche des Mieters, insbesondere für zusätzliche Reise-, Beherbergungskosten, entgangene Urlaubsfreuden, Schmerzensgeld und dergleichen sind ausgeschlossen.
  12. schleiUNDmeer erbringt seine Vermittlungsleistung im Namen und für Rechnung der jeweiligen Objekt-Eigentümer und ist damit nicht Veranstalter.
  13. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schleswig. Sollten einzelne Vereinbarungen des Mietvertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht hiervon berührt.